Holländische
Schiffe im Sperrgebiet vernichtet
(Die
gesamt Besatzung gerettet)
Berlin,
24. Februar. (Amtlich.)
Nach Telegrammen, die aus Holland hier eingegangen sind, sind
am 22. Februar, 5 Uhr nachmittags mehrere holländische Schiffe, die
mit deutschem Einverständnis aus Falmouth und Dartmouth in westlicher
Richtung das Sperrgebiet verlassen wollten, vernichtet worden.
Von amtlicher Stelle erfahren wir hierzu, daß nach der Sperrgebietserklärung
holländische Reedereien darum gebeten haben, 33 in Falmouth und Dartmouth
liegende Dampfer, von denen 20 mit Getreide und Futtermitteln für
die holländische Regierung beladen waren, noch nach Ablauf der auf
den 5. Februar festgesetzten Auslauffrist aus dem Sperrgebiet herausbringen
zu dürfen. Deutscherseits wurde, um der holländischen Regierung
die 20 Ladungen von Getreide
zukamen zu lassen, ausnahmsweise das Einverständnis gegeben, aber
die Bedingung daran geknüpft, daß das Auslaufen nicht später
als Mitternacht vom 10. zum 11. Februar geschehen dürfe. Auf diese
Weise konnten die Schiffe in der allen U-Booten bekannten Schonfrist,
die in der Nacht vom 12. zum 13. Februar ablief, das Sperrgebiet mit voller
Sicherheit verlassen. Die holländischen Reedereien nahmen dieses
Angebot mit Dank an, waren aber aus unbekannten Gründen außerstande,
ihre Schiffe rechtzeitig aus England herauszubringen. Sie erneuerten ihre
Bitten um Gewährung einer Ausfahrtsmöglichkeit zu einem späteren
Termin. Daraufhin ist ihnen mitgeteilt worden, ihre Schiffe könnten
entweder in voller Sicherheit am 17. März oder mit nur relativer
Sicherheit am 22. Februar auf einem bestimmten Wege Dartmouth und Falmouth
verlassen.
Von diesem Angebot wollten 18 Schiffe am 22. Februar Gebrauch machen und
den Weg in gemeinsamer Fahrt zusammen zurücklegen. Diese Nachricht
ging am 16. Februar in Berlin ein. Den Reedern dieser 18 Schiffe wurde
darauf nochmals ausdrücklich mitgeteilt, daß für den 12.
Februar keine unbedingte Sicherheit gewährleistet werden könne,
da es ungewiß sei, ob alle in dem zu passierenden Gebiet arbeitenden
Unterseeboote den funkentelegraphischen Befehl erhalten würden. Dabei
wurde auch betont, daß gegen Minengefahr außerhalb der angegebenen
Kurslinien überhaupt keine Gewähr übernommen werden könne.
Anscheinend haben schließlich 8 Schiffe das Risiko der Fahrt auf
sich genommen. Wenn die holländischen Nachrichten zutreffen, daß
diese 8 Schiffe zugrunde gegangen sind - eins davon soll an der englischen
Küste auf Minen gelaufen, die anderen sieben am Nachmittag des 22.
Februar auf der verabredeten Kurslinie vernichtet worden sein, so wird
dies tief bedauert, aber die Verantwortung dafür trifft die Reeder,
die es vorgezogen haben, ihre Schiffe nur aus relativer Sicherheit am
22. Februar herauszuschicken, anstatt bis zum 17. März zu warten,
zu welchem Zeitpunkt ihnen volle Sicherheit zugesagt war.
Eine Meldung unserer U-Boote liegt noch nicht vor. 1) |