Einigung über den Frieden mit der Ukraine
Brest-Litowsk, 20. Januar.
Die bisherigen Verhandlungen, die zwischen den Delegationen der Mittelmächte einerseits und den der ukrainischen Volksrepublik anderseits geführt worden sind, haben das Ergebnis gezeitigt, daß über die Grundlagen eines abzuschließenden Friedensvertrages eine Einigung erzielt worden ist. Der Kriegszustand soll als beendet erklärt und der Entschluß der Parteien bekräftigt werden, fortan in Friede und Freundschaft miteinander zu leben; die an der Front einander gegenüberstehenden Truppen sollen mit Friedensschluß zurückgezogen werden; alle Beteiligten sind darüber einig, daß der Friedensvertrag für die sofortige Aufnahme eines geregelten wirtschaftlichen und rechtlichen Verkehrs Vorsorge zu treffen haben wird, auch diplomatische und konsularische Beziehungen sollen alsbald aufgenommen werden.
Mit Feststellung der wesentlichen Grundzüge des Friedensvertrages sind die Verhandlungen an einem Punkte angelangt, der es den Delegationen zur Pflicht macht, mit den heimischen verantwortlichen Stellen in Fühlung zu treten; ein Teil der bevollmächtigten Vertreter sieht sich veranlaßt, diesen Stellen persönlich über den Gang der Verhandlungen Bericht zu erstatten und deren Zustimmung zu dem Vereinbarten einzuholen.
Alle Delegationen sind darüber einig, daß die hierdurch notwendig werdende Aussetzung der Verhandlungen so kurz als möglich bemessen sein soll. Sie haben sich daher zugesagt, sofort nach Brest-Litowsk zurückzukehren, und sind entschlossen, sodann im Rahmen der ihnen erteilten Ermächtigungen den Friedensvertrag abzuschließen und zu unterzeichnen.
Hiermit ist es zum ersten Male in diesem die Welt erschütternden Kriege gelungen, die Grundlagen zur Herstellung des Friedenszustandes zu finden.
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