Anträge
im Reichstage zum U-Boot-Kriege
Berlin,
17. März. (Amtlich.)
Zu der Frage des U-Boot-Krieges sind im Reichstage die nachstehenden
Anträge eingebracht worden.
Von nationalliberalen Abgeordneten wird beantragt, der Reichstag wolle
beschließen: In Erwägung, daß England nicht nur gegen
die bewaffnete Macht des Deutschen Reiches Krieg führt, sondern gleichzeitig
unter brutaler Verletzung des Völkerrechts und Vergewaltigung der
Neutralen die rücksichtslosesten Maßnahmen getroffen hat, um
die Versorgung Deutschlands mit Lebensmitteln und Rohstoffen zu verhindern
und das deutsche Volk durch Hunger niederzuzwingen, in fernerer Erwägung,
daß umgekehrt Deutschland in der Lage ist, durch eine uneingeschränkte
und rücksichtslose Führung des U-Boot-Krieges die englische
Frachtraumnot so zu vergrößern, daß die ausreichende
Versorgung des englischen Volkes mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen außerordentlich
erschwert, vielleicht sogar unmöglich gemacht und dadurch ein schnelleres,
für Deutschland siegreiches Ende des Krieges herbeigeführt werden
kann, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen: keine Abmachungen mit anderen
Mächten einzugehen, die uns in dem uneingeschränkten Gebrauch
der U-Boot-Waffe zu behindern geeignet sein könnten, sondern dahin
zu wirken, daß deutscherseits von der Unterseebootwaffe in der Kriegszone
auch im Handelskriege, abgesehen von den lediglich der Personenbeförderung
dienenden Passagierdampfern, derjenige Gebrauch gemacht wird, der sich
aus der technischen Eigentümlichkeit der Waffe ergibt.
Ein konservativer Antrag lautet: Der Reichstag wolle beschließen,
folgende Erklärung dem Herrn Reichskanzler zu übermitteln: Angesichts
des Versuches Englands, unser Volk durch Absperrung und Aushungerung niederzuringen,
und der dadurch erfolgten Ausdehnung des Krieges über die bewaffnete
Macht hinaus auf die gesamte Bevölkerung, ist die rücksichtslose
Anwendung aller unserer militärischen Machtmittel gegen England geboten,
um es auch unsererseits in seiner Ernährung und seiner Volkskraft
zu bekämpfen. In dem neuerdings bekanntgegebenen Entschlusse der
Reichsleitung über die Führung des Unterseebootkrieges ist eine
für diese Zwecke geeignete Maßregel nur zu erblicken, wenn
deren praktisch wirksame Durchführung der Eigenart der Waffe entsprechend
gesichert ist.
Durch die Fassung dieser Anträge kann der schädliche Eindruck
erweckt werden, als solle eine Einwirkung auf die Entscheidungen in der
Kriegsführung ausgeübt werden. Zur siegreichen Durchführung
des Krieges brauchen wir wie bisher geschlossene und vertrauensvolle Einheit,
und sie zu erhalten, ist der einmütige Wille des ganzen Volkes.
Die Fraktion des Zentrums hat im Reichstag folgenden Antrag eingebracht:
Der Reichstag wolle beschließen, folgende Erklärung dem Herrn
Reichskanzler zu übermitteln:
Nachdem das Unterseeboot sich als eine wirksame Waffe gegen Englands Kriegsführung
erwiesen hat, spricht der Reichstag die Erwartung aus, daß, da die
Frage der Verwendung der Unterseebootwaffe im Völkerrechte noch nicht
geregelt ist, bei den Verhandlungen mit den auswärtigen Staaten die
Freiheit im Gebrauch dieser Waffe gewahrt wird. 1) |